
Die Teamleitung der Fachbereiche
Hinter jeder erfolgreichen Arbeitsleistung steht
auch immer ein erfolgreiches Team, welches unsere Kunden individuell
betreut.
Bei den von uns bearbeiteten extrem umfangreichen und
rechtsrelevanten Fachgebieten (mit immerhin rund 29.000 Seiten
Regelwerk), sind wirklich gute Mitarbeiter rar. Deshalb haben wir
uns entschieden andere Wege zur Problemlösung zu beschreiten, von
denen gerade auch Sie profitieren können.
Für alle Fachbereiche und ihre Bereichsverantwortlichen sowie das
dahinterstehende Team gilt, dass sie als anerkannte "Dozenten im
Arbeitsschutz" ausgebildet und qualifiziert sind. Ebenso verfügen
alle über hervorragende Qualifikationsnachweise und Weiterbildungen
und über viele Jahre erfolgreicher beruflicher Praxis in den
unterschiedlichen Bereichen.
- Gemeinsam sind wir noch stärker!
Fachbereich 1:
Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Explosionsschutz und mehr
...
Leitung: Mario Kräft
Aufgrund seiner breitaufgestellten Ausbildungen und Berufserfahrung
kümmert sich Herr Kräft um unsere Kunden in allen Fragen mit Blick
auf den Arbeitsschutz, das Betriebssicherheitsmanagement sowie die
Anlagensicherheit.
Er ist zugleich unser Leitender Sicherheitsingenieur und als
langjährig erfahrener Sachverständiger für Explosionsschutz tätig.
Des Weiteren ist er aufgrund seiner langjährigen beruflichen
Tätigkeiten und Erfahrungen in öffentlich-rechtlichen
Verwaltungsbereichen des Bundes und des Landes Berlin, für unser
Kunden zu einem wertvollen sicherheitstechnischen Berater und
Fachplaner geworden.
Als Dozent verschiedener staatlich anerkannter Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger ist er unter anderem auch für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit befähigt und verantwortlich.
Im Bereich des Immissions- und Umweltschutzes ist er zugleich zuständig für die Bereiche Verbraucherschutz und Verbraucherinformation sowie Krisenprävention und Krisenkommunikation.
Fachbereich 2:
Gesundheitsschutz, Arbeits- und Organisationspsychologie,
Managementsysteme
Leitung: Uwe Grassnick
Jahrelange internationale Ausbildung und Managementerfahrungen im
Bereich der führenden chemischen Industrie machen unseren Herrn
Grassnick zum ausgewiesenen Experten für den Bereich des
betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Absicherung von
Personalauswahlentscheidungen.
Er ist Certified Master Coach und Dozent am Außeninstitut der RWTH Aachen. Aufgrund seines stark ausgeprägten arbeits- und organisationspsychologischen Einfühlungsvermögens, ist er bei uns im Bereich der Personalauswahlberatung und Unterstützung von Verantwortlichen der Leitungsebenen mit anerkannter Verhaltensdiagnostik beratend und unterstützend in den Bereichen der Auswahl- und Ablauf- und Organisationsverantwortlichkeiten zuständig.
Stärken-Schwächen-Analysen (z. B. SWOT) und qualitativ hochwertige wissenschaftliche Werkzeuge stehen ihm hierfür zur Verfügung, um die notwendige Validität und Reliabilität der Arbeitsergebnisse qualitativ abzusichern.
In unserem Seminarbereich, ist er für uns und unsere zufriedenen Kunden, zu einem unverzichtbaren Teamplayer in den Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes und anderer gängiger Managementsysteme geworden. Auch im Bereich der Krisenprävention und Krisenkommunikation sowie als Moderator und Mediator finden Sie in ihm einen hervorragenden Berater.
Fachbereich 3:
Qualitätsmanagement, Hygieneüberwachung, Verfahrenstechnik,
Arbeitssicherheit

Als langjährig erfahrene Lebensmitteltechnologin und Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie zertifizierte Auditorin und Dozentin, ist Sie bestens vertraut mit der Betreuung national und internatioal aufgestellter Unternehmen, speziell im Bereich der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.
Sie übernimmt mit Ihrem Team hier umfassend die Aufgaben im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygieneüberwachung die überwachungs-, organisations- und dokumentationsintensiven Bereiche Ihres Unternehmens, welche nicht unmittelbar zur Erfüllung des eigentlichen Kerngeschäftes beitragen.
Sie organioniert, überwacht und verbessert mit Ihrem Team die vorgenannten Bereiche parallel für die Auftraggeber. Durch die Übernahme dieser organisatorischen Einheiten wird so ein zentral geplantes und effektiv gestaltetes Überwachungs- und Schulungssystem sichergestellt. Sie erzielt für Sie neben erforderlicher Rechtssicherheit zugleich Synergieeffekte, die Auftraggebern eine kostengünstigere Planung ermöglichen.
Gegenüber der internen Organisation, ist die von uns durchgeführte zentrale Verwaltung und Anpassung von Managementhandbüchern ebenfalls von Vorteil für Ihr Unternehmen. Notwendige Änderungen seitens gesetzlicher Anforderungen und damit einhergehende Anpassungen und Korrekturen, werden unter Beibehaltung der Datensicherheit parallel für die Auftraggeber und mithin kostengünstig umgesetzt.
Audits zur Überwachung Ihrer Betriebe oder auch der Lieferanten können unabhängig von der jeweiligen betrieblichen Organisation neutral und kompetent durchgeführt werden. Durch die dezentrale Struktur des Fachbereichs können hier ebenfalls Synergieeffekte erzielt, Fahrtkosten und andere Auditnebenkosten minimiert werden.
Fachbereich 4:
Menschenrettung, Erste-Hilfe, Katastrophenschutz und -hilfe

Aktiv in intensivmedizinischer und notfallmedizinischer Krankenpflege und im ehrenamtlichen Rettungsdienst seit Jahrzehnten tätig, verkörpert unser Herr Kunitz die höchsten Kompetenzen. Für unsere Seminare im Bereich der Ersten-Hilfe und des Rettungsdienstes und der Katastrophenmedizin ist er der Fachbereichsleiter.
Seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen erlauben es ihm, auch schwierige Seminarthemen so praxisgerecht zu vermitteln, dass die Teilnehmer auch das verinnerlichen, was für die lebensrettenden Maßnahmen in Krisensituationen wirklich von Bedeutung ist, um adäquate Hilfe leisten zu können.
Er besitzt die staatliche Anerkennungen für die Ersthelferausbildung und als Sehteststelle im Sinne von §§ 68, 67 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ebenso ist unser Herr Kunitz darüber hinaus staatlich anerkannt und langjährig erfahren in der Ersthelferausbildung von Ärzten im Sinne von § 6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002).